Kurz nach dem 1. Mai 2011 veröffentlichte labournet unter
(www.labournet.de/branchen/dienstleistung/allg/dgb_sasel.html) ein bemerkenswertes Inter-view mit der Gewerkschaft NGG über deren Rolle als „Hausgewerkschaft“ in den von Schlies-sung bedrohten DGB-Bildungsstätten Niederpöcking und Sasel.

Der VGB (www.dervgb.de) kommentiert die NGG-Antworten auf die labournet-Fragen wie folgt:

2. Teil

Frage labournet:
Und abschließend eher grundsätzlicher Natur:
Geht die NGG davon aus, dass sie, obwohl sie Mitglied im DGB ist und nach § 4 Abs. 3 der DGB-Satzung verpflichtet ist, dessen Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Organe des Bundes (Bundeskongress, Bundesausschuss und Bundesvorstand) durchzuführen, im Sinne der höchstrichterlichen Rechtssprechung (BAG in ständiger Rechtssprechung, zuletzt am 28.3.2006, AZ 1 ABR 58/04, Punkt III.1 der Entscheidungsgründe) zum Tarifvertragsgesetz gegenüber dem DGB-eigenen DGB-Bildungswerk wirklich sowohl „unabhängig“ als auch „gegnerfrei“ ist?

Antwort NGG:
Ja, die Gewerkschaft NGG ist als eigenständige Organisation mit eigenständigen Entscheidungsgremien selbstverständlich unabhängig und gegnerfrei. Das wird auch durch die von Dir angesprochene Satzungsbestimmung des DGB nicht in Frage gestellt.
Wir gehen weiter davon aus, dass unter Berücksichtigung der Vorschläge des Gesamtbetriebsrates eine Fortführung des Betriebs der Bildungszentren in Hamburg-Sasel und Niederpöcking möglich ist, obwohl die finanzielle Unterstützung des DGB Bildungswerk durch den DGB zukünftig abnehmen wird. Diese Entwicklung ergibt sich zwangsläufig aus der Verknappung der finanziellen Möglichkeiten des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Dieser Entwicklung muss sich auch der DGB insgesamt stellen. Das die Betriebsräte des Bildungswerk dazu bereit sind, haben sie mit ihren konzeptionellen Überlegungen gezeigt. Wir werden weiterhin unsere Möglichkeiten nutzen, dass auch die Geschäftsleitung des DGB Bildungswerk an einem zukunftsfähigen Konzept für das Bildungswerk mit allen momentan vorhandenen Bildungszentren arbeitet.

Kommentar VGB:
Wie „unabhängig“ und „gegnerfrei“ die NGG in Bezug auf den Bildungswerks-Eigner DGB tatsächlich ist, beweist sie selber durch ihr in diesem Konflikt im zweifachen Wortsinne moderates Verhalten. Statt den Arbeitgeber DGB – Bildungswerk ernsthaft, z.B. durch Forderung eines Sozialtarifvertrags und ggfs. Streikmaßnahmen dafür wirklich unter Druck zu setzen, gibt es lediglich papiernen Protest. Von wirklichem Biss der NGG gegenüber dem DGB-Bildungswerk ist nichts zu verspüren.
Viel dagegen vom Verständnis für die „Verknappung der finanziellen Möglichkeiten des DGB.“ Ein altes Sprichwort lautet: „Jammern ist das Hohelied des Kaufmanns.“ Dass die Geschäftsführung des Bildungswerkes und dessen Eigner, der DGB, in diesem Falle jammern, ist normal. Dass die NGG, die doch eigentlich mit den und für die betroffenen Bildungswerk-Beschäftigten den gewerkschaftlichen Kampf gegen die Schließungsabsichten führen sollte, in dieses Jammern mit einstimmt und ins gleiche Horn wie der DGB tutet, ist fatal.
Fazit: Wenn Gewerkschaftsbeschäftigte sich darauf verlassen, dass Gewerkschaften auch als Arbeitgeber ihre Arbeitnehmerinteressen vertreten würden, sind sie verlassen.