Labournet GermanyNGG: Fragen und Antworten zur Schließung der DGB-Tagungsstätten

Am 19.04.2011 schrieb Mag Wompel, Redakteurin von labournet.de – Germany, der Kollegin Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der NGG:

„…Ich wende mich an Dich, da uns Dein Schreiben vom 18.11.2010 an den DGB vorliegt und Du die Stellungnahme des geschäftsführenden Hauptvorstandes der NGG versandt hattest. In der Stellungnahme heißt es: 1. Die Gewerkschaft NGG ist die Interessenvertretung des hauswirtschaftlichen Personals der Häuser und Tarifpartner des DGB-Bildungswerkes. 2. Die Gewerkschaft NGG setzt sich dafür ein, dass die Bildungszentren Hamburg-Sasel und Starnberg nicht geschlossen werden und eine zeitgemäße Weiterentwicklung des DGB-Bildungswerkes stattfindet. 3. Wir werden unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Kampf gegen das Sterben auf Raten unterstützen und fordern alle Betriebsräte und Gewerkschaften auf, dies ebenfalls zu tun. Dazu habe ich bzw. wir als LabourNet Germany folgende Fragen:…“

Die Antwort der NGG kam dann am 2. Mai 2011 von Guido Zeitler:

Liebe Kollegin Wompel,

Michaela Rosenberger hat mich gebeten, Deine Fragen zur drohenden Schließung der DGB
Bildungszentren zu beantworten.

Zu 1: Welche Tarifverträge hat die NGG als „Interessenvertretung des hauswirtschaftlichen Personals der Häuser und Tarifpartner des DGB-Bildungswerkes“ bisher abgeschlossen?

Die NGG schließt seit 1979 Tarifverträge (Mantel- als auch Entgelttarifvertrag) für die Beschäftigten des hauswirtschaftlichen Bereichs mit dem DGB Bildungswerk e.V. ab.

Gibt es in dem Mantel- oder Rahmentarifvertrag (falls es einen solchen geben sollte) einen arbeitgeberseitigen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen analog dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im derzeit noch bis 2014 gültigen Sozialplan des DGB?

Beim DGB Bildungswerk existiert kein Sozialplan, der betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2014 ausschließt. Tarifvertraglich ist ein solcher Ausschluss von Kündigungen weder beim DGB
noch beim DGB Bildungswerk geregelt. Beim DGB ist der von Dir genannte Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen 2009 zwischen dem Gesamtbetriebsrat des DGB und dem DGB vereinbart worden, die auf Grund von Strukturveränderungen des DGB angezeigt waren. Unseres Wissens nach läuft aktuell auf Betreiben der Geschäftsleitung des DGB Bildungswerk das gerichtliche Verfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle zu den Interessensausgleichsverhandlungen.

Wenn bisher kein Mantel- oder Rahmentarifvertrag mit zumindest bis 2014 befristetem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen von der NGG mit dem DGB-Bildungswerk abgeschlossen wurde: Warum nicht (schließlich wurde bereits 1973 von der Mitgliederversammlung des DGB-Bildungswerkes beschlossen, dass für die dortigen Beschäftigten „die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die DGB-Beschäftigten“ gelten sollten)?

Bisher gab es keinen Bedarf, eine Regelung zum Ausschluss von Kündigungen analog zu der Regelung zu treffen, die für die Beschäftigten des DGB gilt. Wie oben beschrieben beruht der in der ersten Frage beschriebene Kündigungsverzicht nicht auf einem Tarifvertrag, sondern ist durch Sozialplanverhandlungen zustande gekommen.

Zu 2 & 3: Was hat die NGG bisher gegenüber der Geschäftsführung des DGB-Bildungswerks einerseits als auch gegenüber dem DGB-Bildungswerk-Eigner DGB andererseits im Einzelnen und wann jeweils dafür unternommen, „dass die Bildungszentren Hamburg-Sasel und Starnberg nicht geschlossen werden und eine zeitgemäße Weiterentwicklung des DGB-Bildungswerkes stattfindet“?

Öffentlich sichtbar haben auf Betreiben der NGG Verhandlungen über den Fortbestand der Bildungszentren unter Beteiligung des Gesamtbetriebsrates des DGB Bildungswerk mit der Vereinsvorsitzenden des DGB Bildungswerkes Ingrid Sehrbrock am 3.12.2010 und 22.2.2011 stattgefunden. Des Weiteren wurde auf Betreiben der NGG dem Gesamtbetriebsrat des DGB die Möglichkeit eingeräumt, den Teilnehmenden der Bundesvorstandssitzung des DGB am 1.3.2011 die wesentlichen Eckpunkte des Alternativkonzeptes vorzustellen. Darüber hinaus haben wir bis zum heutigen Tag unsere Möglichkeiten genutzt, innerhalb der DGB-Strukturen für den Erhalt der Tagungszentren einzutreten.

In welcher Weise hat die NGG die Aktionen am 12.4.2011 im Anschluss an die Saseler Betriebsversammlung (Demo vom Hamburger Hbf und Kundgebung vor dem Hamburger Gewerkschaftshaus) konkret unterstützt?

Die NGG hat die Demonstration am 12.4.2011 nicht unterstützt. Wir sind von den Organisatoren der Demonstration nicht um Unterstützung durch NGG angesprochen worden.

Wann hat die NGG bei der Geschäftsführung des DGB-Bildungswerkes als dessen „Tarifpartner“ schriftlich die Forderung nach einem Sozialtarifvertrag gestellt? Wenn nein, warum nicht, obwohl der NGG dieses Instrument (siehe NGG-Sozialtarifvertrag bei Anheuser-Busch inBEV Deutschland) durchaus bekannt ist?

Die NGG hat das DGB-Bildungswerk nicht zur Aufnahme von Verhandlungen zu einem Sozialtarifvertrag aufgefordert. Aktuell läuft das betriebliche Verfahren zu den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Die Forderung nach einem Sozialtarifvertrag würde unsere Forderung nach Erhalt der Bildungszentren konterkarieren.

Und abschließend eher grundsätzlicher Natur: Geht die NGG davon aus, dass sie, obwohl sie Mitglied im DGB ist und nach § 4 Abs. 3 der DGB-Satzung verpflichtet ist, dessen Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Organe des Bundes (Bundeskongress, Bundesausschuss und Bundesvorstand) durchzuführen, im Sinne der höchstrichterlichen Rechtssprechung (BAG in ständiger Rechtssprechung, zuletzt am 28.3.2006, AZ 1 ABR 58/04, Punkt III.1 der Entscheidungsgründe) zum Tarifvertragsgesetz gegenüber dem DGB-eigenen DGB-Bildungswerk wirklich sowohl „unabhängig“ als auch „gegnerfrei“ ist?

Ja, die Gewerkschaft NGG ist als eigenständige Organisation mit eigenständigen Entscheidungsgremien selbstverständlich unabhängig und gegnerfrei. Das wird auch durch die von Dir angesprochene Satzungsbestimmung des DGB nicht in Frage gestellt. Wir gehen weiter davon aus, dass unter Berücksichtigung der Vorschläge des Gesamtbetriebsrates eine Fortführung des Betriebs der Bildungszentren in Hamburg-Sasel und Niederpöcking möglich ist, obwohl die finanzielle Unterstützung des DGB Bildungswerk durch den DGB zukünftig abnehmen wird. Diese Entwicklung ergibt sich zwangsläufig aus der Verknappung der finanziellen Möglichkeiten des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Dieser Entwicklung muss sich auch der DGB insgesamt stellen. Das die Betriebsräte des Bildungswerk dazu bereit sind, haben sie mit ihren konzeptionellen Überlegungen gezeigt. Wir werden weiterhin unsere Möglichkeiten nutzen, dass auch die Geschäftsleitung des DGB Bildungswerk an einem zukunftsfähigen Konzept für das Bildungswerk mit allen momentan vorhandenen Bildungszentren arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Guido Zeitler
Referatsleiter Gastgewerbe