Irgendwo habe ich mal gelesen:

„Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Ich glaube, das war in Deutschland. In irgend einem Gesetz.

Doch welches war es??

Redaktionelle Anmerkung:

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