Redaktionelle Anmerkung:

Erst schließen sie ohne irgendeinen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund – und gegen den Widerstand tausender Mitglieder – unsere Häuser – und jetzt legen sie für die gekündigten Mitarbeiter auch noch einen Billig-Sozialplan vor, der erneut gewerkschaftliche Grundsätze mit den Füßen tritt. Nachfolgend veröffentlichen wir Euch hier dazu einen offenen Brief der Beschäftigten des DGB Bildungswerks an die Verantwortlichen im DGB Bundesvorstand, der diesen bereits Anfang der letzten Woche zugestellt wurde.

Eine Antwort dazu ist weder von Michael Sommer, noch von Ingrid Sehrbrock bis heute eingegangen. Stattdessen schicken Sie erneut ihren Mann fürs Grobe, Dr. Dieter Eich, vor. Das von ihm und seinem Verwaltungsbürokraten Lothar Jessen zu verantwortende Schreiben ging gestern bei den Beschäftigten unserer Bildungszentren ein. Wir veröffentlichen es hier ebenfalls als PDF-Datei. Erneut beschimpfen Sie darin die Beschäftigten und ihre Betriebsräte, denen sie nun auch noch die Verantwortung für ihren Billig-Sozialplan zuschieben möchten. Gekündigte Mitarbeiter werden nun dazu aufgefordert „individuelle Vereinbarungen“ mit der Geschäftsführung – abseits des Sozialplans – zu treffen. So soll wohl die kollektiv zu vereinbarende Verhandlungsmasse noch weiter eingeengt werden. Wir meinen: eigentlich müsste es auf dem nächsten Gewerkschaftstag einen Antrag geben, mit dem der Ausschluss dieser Bürokraten aus unseren Gewerkschaften gefordert wird. Das wäre doch wohl das Mindeste!

 

Offener Brief der Beschäftigten des Tagungszentrums Hamburg Sasel zum vorliegenden Sozialplanangebot der Geschäftsführung des DGB Bildungswerk e.V.

 
Michael Sommer
Vorsitzender des DGB Bundesvorstand
Ingrid Sehrbrock
Vorstandsvorsitzende des DGB Bildungswerk e. V. Bund
Berlin

 
Liebe Kollegin Sehrbrock,
lieber Kollege Sommer,

die MitarbeiterInnen des Tagungszentrums Hamburg-Sasel wenden sich mit diesem offenen Brief an Euch als verantwortliche Vorstandsmitglieder des DGB und des DGB Bildungswerk, um unserer Enttäuschung und Empörung über das – von der Geschäftsführung des Bildungswerks – vorgelegte Sozialplanangebot Ausdruck zu geben.

Vorstand und Geschäftsführung des DGB Bildungswerk haben in der Öffentlichkeit regelmäßig ihre Bereitschaft zu einem fairen und sozialen Umgang mit den zu kündigenden Mitarbeitern betont.

Wir kümmern uns um jeden einzelne Mitarbeiter und vermitteln an andere Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen (Dieter Eich, 06.10.2010 Belegschaftsversammlung)

Das Ultima-Ratio Prinzip wird verfolgt (Ingrid Sehrbroock 22.02.2011 Berlin)

Wir sind gegenüber unseren Mitarbeitern sozial und politisch verantwortlich (Michael Sommer 01.03.2011 Berlin)

Entgegen allen Ankündigungen der Beteiligten auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene des DGB Bildungswerk kann bei dem vorliegenden Sozialplanangebot von einer sozialen Abfederung oder einem Ausgleich der – mit den Massenentlassungen verbundenen – Nachteile keine Rede sein.

Die im Sozialplan vorgesehene Formel führt zu individuellen Abfindungsbeträgen in einer Bandbreite von 0,42 bis zu maximalen 0,63 Bruttomonatsentgelten pro Beschäftigungsjahr. Und das bei Einkommen für die betroffenen gewerbliche ArbeitnehmerInnen, die am unteren Ende der Einkommensskala des DGB Bildungswerks stehen. (Die Einzelheiten des Sozialplanvorschlags finden sich in der Anlage.)

Nachdem Geschäftsführung und Vorstand des Bildungswerks schon im Interessenausgleich keinerlei Zugeständnisse in Richtung einer – wenigstens zeitweiligen – Fortführung des Tagungszentrums Sasel gemacht haben, wollen wir als betroffene Mitarbeiter nun nicht auch noch mit einem Billigsozialplan abgespeist werden.

Wir haben uns von den Interessenausgleichsverhandlungen eine Verschiebung des Schließungstermins auf das Ende der laufenden Amtsperiode der Betriebsratsgremien bis 2013 und eine kündigungsschutzrechtliche Gleichstellung der Beschäftigten des Bildungswerks mit den Beschäftigten des DGB erwartet.
Wir haben erwartet, dass der Beschluss des Bildungswerksvorstands vom 04.10.2010 zur Verlegung des Bildungszentrums an einen anderen Standort in Hamburg ernst gemeint war, und sich für uns als betroffene Arbeitnehmer eine Beschäftigungsperspektive ergibt.
Wir haben erwartet, dass den älteren Beschäftigten des Tagungszentrums die Möglichkeit zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrags gegeben wird und zumindest diese Personengruppe nicht in die Arbeitslosigkeit gekündigt wird.

Nichts von all dem ist zustande gekommen und auf keine dieser Forderungen ist die Geschäftsführung in den Verhandlungen eingegangen.

Wir fordern deshalb für die jetzt anstehenden Verhandlungen:

Ein Sozialplanvolumen, das sich an der oberen Grenze des vom BAG gesetzten Rahmens für eine Sozialplandotierung orientiert und nicht an der untersten Grenze, so wie es der aktuelle Vorschlag der Geschäftsführung tut.
(Das BAG setzt als obere Grenze einer normalen Dotierung das zweifache Jahresvolumen der mit einer Betriebsänderung einzusparenden Kosten an. Mit der Schließung des Tagungszentrum Sasel wird ausdrücklich mit der Ersparnis aus dem Wegfall des Zuschusses des DGB in Höhe von durchschnittlich 650 TE pro Jahr begründet. Damit ergibt sich ein Dotierungsrahmen bis 1,3 Mio. Euro als Grundlage für die Sozialplanverhandlungen.)
Regelungen zum fairen und gerechten Umgang mit den älteren und besonders mit den schwerbehinderten Mitarbeitern des Tagungszentrums.
Einen besonderen Nachteilsausgleich für die Beschäftigten, die neben ihrer Arbeit und ihrem Einkommen auch noch ihre Wohnung verlieren.

Der DGB ist als Träger des Bildungswerks und als verantwortlicher Entscheider bei der Schließung der Häuser auch mitverantwortlich für die Dotierung und Ausgestaltung des Sozialplans. Wir werden den DGB deshalb auf keinen Fall aus seiner Verantwortung für die Beschäftigten entlassen.

Wir erwarten vom Vorstand des DGB Bildungswerk und vom Dir Michael Sommer als Bundesvorsitzendem des DGB ein klares und öffentliches Bekenntnis zu Deiner sozialen Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiter und eine klare Zusage, dass der DGB sich an der Finanzierung des Sozialplanvolumens beteiligt.

Die Beschäftigten des Tagungszentrum Hamburg-Sasel

 
Anlage:

Eckpunkte des von der Geschäftsführung des DGB Bildungswerk
angebotenen Sozialplans:

• Bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag wegen der Betriebsschließung erhalten die Beschäftigten einen Anspruch auf Abfindung. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, die ein vom Arbeitgeber vorgeschlagenes Angebot nicht annehmen.
• Statt der Inanspruchnahme einer Abfindung kann der/die Beschäftigte auch die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses und Freistellung für den Zeitraum verlangen, für den der Abfindungsbetrag bei Fortführung der Beschäftigung insgesamt als Entgelt und Arbeitgeber–Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen gewesen wäre.
• Jeder anspruchsberechtigte Beschäftigte erhält einen Betrag nach folgender Formel *:

(Arbeitsmarktfaktor x Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsgehalt) (geteilt durch 2)
 

• Höchstens jedoch einen Betrag in Höhe von 15 Bruttomonatsgehältern.

* (Alter in vollen Jahren – Betriebszugehörigkeit in vollen Jahren)
 

  Alter Arbeits-Markt-Faktor Alter Arbeits-Markt-Faktor Alter Arbeits-Markt-Faktor Alter Arbeits-Markt-Faktor Alter Arbeits-Markt-Faktor Alter Arbeits-Markt-Faktor
45 1,00 49 1,08 53 1,16 57 1,24 61 1,08 65 0,84
46 1,02 50 1,10 54 1,18 58 1,26 62 1,02
47 1,04 51 1,12 55 1,20 59 1,20 63 0,96
48 1,06 52 1,14 56 1,22 60 1,14 64 0,90  
 
•
 
Ferner einen Betrag in Höhe von € 5.000 pro unterhaltsberechtigtem Kind und € 3.000 für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung bis 80 sowie Gleichgestellte. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 erhalten € 5.000. Diese Beträge werden anteilig entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gezahlt.

Die vorgesehene Abfindungshöhe schwankt also in einer Bandbreite von 0,42 bis maximal 0,63 Brut-tomonatsentgelten pro Beschäftigungsjahr.

Das Einkommen für die betroffenen gewerblichen Arbeitnehmer liegt am unteren Ende der Einkommensskala des DGB Bildungswerks. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von deutlich unter 400 TE.

Und hier die freche gestern eingegangene Antwort von Eich und von Jessen als PDF Datei.

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